AGB

Die Sternemann & Ulitzka, Allyoucansurf GbR stellt auf dieser Website nur die Angebotsinformationen bereit. Eine Buchung erfolgt direkt mit Moledo Na Onda lda.

Allgemeine Reisebedingungen von Moledo Na Onda LDA (Allyoucansurf Portugal)

Bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Moledo Na Onda LDA regelt – nachstehend AYCS Portugal genannt - und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen, sorgfältig durch. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und AYCS Portugal zu Stande kommenden Reisevertrages.

1. Reiseanmeldung

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde AYCS Portugal den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reisebestätigung

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch AYCS Portugal zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Der Vertrag basiert auf der Grundlage unseres Internetauftritts, einem von uns individuell erstellten Angebotes, der Hinweise zu der betreffenden Reise und diesen allgemeinen Reisebedingungen sowie Angaben in der Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, gilt sie als neues Angebot, an das AYCS Portugal für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Eine nach Übergabe des Sicherungsscheins (siehe 3.) folgende Anzahlung gilt als Annahme.

3. Zahlung des Reisepreises

3.1 Nach Bestätigung der Buchung durch AYCS Portugal ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % des Reisepreises fällig.
3.2 Die Restzahlung wird bis 21 Tagen vor Reisebeginn fällig, sofern die Durchführung der Reise feststeht und sie nicht aus Gründen von Ziffer 10.1 abgesagt werden kann. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, wenn die Reise aus den genannten Gründen nicht mehr abgesagt werden kann.

3.3 Sollte der Reisepreis vor Antritt der Reise nicht vollständig bezahlt sein, ist AYCS Portugal nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 7.2 zu verlangen.

4. Leistungen

4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise in unserem Internetauftritt bzw. in der Sonderausschreibung und aus der Reisebestätigung nach Maßgabe der Ziffer 2 dieser AGBs. Sie sind für AYCS Portugal bindend. AYCS Portugal behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben oder der Internetseite zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich sofort informiert wird. Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt der reisenden Person maßgeblich.

4.2 Die Teilnahme an den von AYCS Portugal angebotenen Sportkursen- und Programmen erfordert eine geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen sich vor Reisebeginn sportärztlich untersuchen zu lassen. Grundsätzlich betreibt der Kunde die Sportkurse- und Programme auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitslinien einhalten. Während der Kurse und Programme ist den Instrukteuren Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises zur Folge. Kunden, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrung verfügen.

4.3 Bei Materialmiete wird ein Nachweis verlangt (z.B. VDWS - IKO Lizenz). Der zuständige Instrukteur hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikationen den gebuchten Sportkurs bzw. das gebuchte Sportprogramm ggf. umzuschreiben.
4.4 Falls ein Sportkurs/Programm oder Materialmiete aufgrund der Wetterverhältnisse nicht durchgeführt werden kann, hat der Kunde kein Anrecht auf eine Rückerstattung.

5. Leistungsänderungen

5.1 Die in den Prospekten und unseren Online-Angeboten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht von AYCS Portugal wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nicht vollkommen auszuschließen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss zwingend notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. AYCS Portugal verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6. Preisänderungen

6.1 AYCS Portugal ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für AYCS Portugal und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von AYCS Portugal nicht zu vertreten sind: Devisenwechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben, wie z. B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

6.2 Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung in Ziffer 6.1 genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkungen auf die Kosten der Reise entspricht. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AYCS Portugal den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AYCS Portugal vom Reiseteilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AYCS Portugal vom Reiseteilnehmer verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber AYCS Portugal erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. AYCS Portugal ist verpflichtet dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren und zu belegen.

6.3 AYCS Portugal hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden, mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 6.4 Erhöht sich der Gesamtreisepreis um mehr als 5 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach der Mitteilung von AYCS Portugal gegenüber diesem oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden. Dem Reisenden steht auch das Recht zu, anstelle des Rücktritts eine gleichwertige andere Reise aus dem Angebot von AYCS Portugal zu wählen.

7. Rücktritt durch den Reisenden

7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir den Reiseteilnehmer den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann AYCS Portugal folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

• Bei allen Pauschaleisen ohne Bestandteil von mehrtägigen Schiffs-/ Kreuzfahrten: o Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20 %,
o Rücktritt ab 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 30 %,
o Rücktritt ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %,

o Rücktritt ab 21. Tag vor Reiseantritt und bei
o Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
• Bei allen Pauschalreisen mit Bestandteil von mehrtägigen Schiffs-/ Kreuzfahrten: o Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30 %,
o Rücktritt ab 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 40 %,

o Rücktritt ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 %, o Rücktritt ab 21. Tag vor Reiseantritt und bei
o Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

7.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. AYCS Portugal kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer AYCS Portugal als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchungskosten werden von AYCS Portugal mit pauschal 50 € berechnet. Dem Reisenden bleibt der Nachweis niedriger Kosten unbenommen.

8. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und andere Versicherungen

8.1 Gegen die in Ziffer 7.2 genannten Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versichern AYCS Portugal empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.
8.2 AYCS Portugal empfiehlt zusätzlich die Buchung einer Reise-Komplettschutz-Versicherung mit folgenden Versicherungen: Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung sowie eine Notfall- Versicherung u. a. inklusive Abdeckung der Mehrkosten für einen Rücktransport bei Unfall oder Krankheit.

9. Rücktritt durch AYCS Portugal

9.1 Bis 28 Tage (bei Schiffsreisen 46 Tage) vor Reisebeginn kann AYCS Portugal von der Reise zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Leistungsausschreibung oder in sonstigen Unterlagen/Reisebestätigungen festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Rücktritt wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt und Sie erhalten den eingezahlten Reisebetrag unverzüglich zurück.

9.2 Falls AYCS Portugal bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl zu geänderten Konditionen durchzuführen, so werden Sie gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung hiervon unterrichtet. Es besteht dem Reisenden frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Stimmt der Reisende diesem Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande.

9.3 Falls ein Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AYCS Portugal als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
10.2 AYCS Portugal kann für bereits erbrachte Leistungen oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10.3 AYCS Portugal ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen, im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung von AYCS Portugal

AYCS Portugal haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

Gewissenhafte Vorbereitung der Reise

Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger

Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag

Sichere und ordnungsgemäße, sorgfältige Durchführung der Kurse

Bereitstellung der gebuchten Unterkünfte gemäß Beschreibung auf der Website bzw. des Schriftverkehrs

während der Buchung

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) soweit AYCS Portugal für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2 Die Haftung von AYCS Portugal ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.

12.3 Vermittelt AYCS Portugal lediglich einzelne fremde Leistungen (z. B. nur Flug, Mietwagen, Charterboote, Bahn, Hotel, Ausflüge, etc.) oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so haftet AYCS Portugal nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese stehen auf Anforderung zur Verfügung.

13. Mitwirkungspflicht und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

13.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet AYCS Portugal einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. AYCS Portugal kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

13.2 Leistet AYCS Portugal nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten, angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn AYCS Portugal die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.

13.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
13.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AYCS Portugal verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber AYCS Portugal „Moledo Na Onda LDA.“, Aldeamento Turistico Camaridao, Lugar da Joaninha, 4910-180 Cristelo Caminha geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsmeldung schriftlich vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckschäden binnen 7 Tagen, Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen und Gepäckverlust ohne Frist nach Aushändigung zu melden (sofern über AYCS Portugal gebucht).

14.2 Ansprüche des Reiseteilnehmers, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgen sollte. Hat der Reiseteilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AYCS Portugal oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen AYCS Portugal und dem Reisenden findet portugiesisches Recht Anwendung. Der Kunde kann AYCS Portugal nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand für Reisen von AYCS Portugal ist der Firmensitz Caminha. Für Klagen von AYCS Portugal gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechst oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AYCS Portugal vereinbart. Vorbezeichnetes gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

16. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

AYCS Portugal – Moledo Na Onda LDA

Aldeamento Turistico Camarido, Lugar da Joaninha, 4910-180 Cristelo-Caminha Internet: http://www.allyoucansurf.de
E-Mail: moledo.na.onda@gmail.com
Registergericht Vila Nova Cerveira, Portugal / RNAAT: 163/2013

Geschäftsführer: Kolja Heckrodt