AGB

Die Sternemann & Ulitzka, Allyoucansurf GbR stellt auf dieser Website nur die Angebotsinformationen bereit. Eine Buchung erfolgt direkt mit Wind, Water, Earth B.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allyoucansurf Holland (AYCS)  

Wind Water Earth B.V.  (Recreatiepark De Watersnip), Pettemerweg 4, 1755 KK Petten aan Zee, Niederlande

BTW-Identifikationsnummer: NL 856 396 308 B01

Geschäftsführer: Paul Henke

1. Anmeldung/Buchung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde WWE BV den Abschluss eines Vertrages über einen Kurs und/oder Unterkunft verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Buchungsbestätigung

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch WWE BV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Der Vertrag basiert auf der Grundlage unseres Internetauftritts, einem von uns individuell erstellten Angebotes, der Hinweise zu den betreffenden Produkten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Angaben in der Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, gilt sie als neues Angebot, an das WWE BV für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Eine Anzahlung gilt als Annahme.

 

3. Zahlung des Kurs- bzw. Paketpreises

3.1 Nach Bestätigung der Leistung und Zugang der Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % der Rechnungssumme fällig.

3.2 Die Restzahlung wird bis 21 Tage vor dem Beginn der gebuchten Leistung fällig.

3.3 Sollte die Rechnung vor Beginn der gebuchten Leistung nicht vollständig bezahlt sein, ist WWE BV nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 7.2 zu verlangen.

 

4. Leistungen & Teilnahme

4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen unseres Internetauftritts bzw. der Sonderausschreibung und aus der Buchungsbestätigung nach Maßgabe der Ziffer 2 dieser AGBs. Sie sind für WWE BV bindend. WWE BV behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetseite zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich sofort informiert wird. Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt der reisenden Person maßgeblich.

4.2   Die Teilnahme an den von WWE BV angebotenen Sportkursen- und Programmen erfordert eine geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Reisebeginn sportärztlich untersuchen zu lassen. Grundsätzlich betreibt der Kunde die Sportkurse- und Programme auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitslinien einhalten. Die international geltenden Ausweichregeln sind zu beachten. Für genügend Abstand zu anderen Kitern und anderen Wassersportlern/Personen, insbesondere Anfängern, ist Sorge zu tragen. Der Wassersport erfolgt auf eigene Gefahr.

4.3 Während der Kurse und Programme ist den Instrukteuren Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf anteilige Erstattung des  Kurspreises zur Folge. Kunden, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrung verfügen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Wassersportangebot ist die Fähigkeit, mindestens 30 Min. im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

4.3 Bei Materialmiete wird ein Nachweis verlangt (z.B. VDWS - IKO Lizenz). Der zuständige Instrukteur hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikationen den gebuchten Sportkurs umzuschreiben bzw. das gebuchte Material nicht auszugeben.

 

5. Leistungsänderungen

5.1 Falls ein Sportkurs/Programm oder Materialmiete aufgrund der Wetterverhältnisse nicht durchgeführt werden kann, hat der Kunde kein Anrecht auf eine Rückerstattung. WWE BV verpflichtet sich, dem Wetter entsprechende Alternativen zu realisieren. Gegebenenfalls ist ein Aufpreis für eine alternative Leistung zu zahlen, wenn die den Wert der gebuchten Leistung übersteigt.

5.2 Bei Buchung eines Kurses, der eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, gilt: Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich WWE BV das Recht vor, die Kurszeit entsprechend der fehlenden Schüler pro Lehrer angemessen zu verkürzen.

 

6. Preisänderungen

Der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis für sämtliche Leistungen ist für beide Parteien bindend.

 

7. Rücktritt durch den Kunden

7.1 Erfolgt der Rücktritt durch den Kunden bis zu 21 Tagen vor Leistungsbeginn, wird die geleistete Anzahlung von 20% des Rechnungswertes einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/Mieter gestellt wird. Ab dem 20. Tag vor Leistungsbeginn sind 30% des Rechnungswertes fällig. Ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn sind 50% des Rechnungswertes fällig. Ab dem 7. Tage vor Leistungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen werden 90% des Rechnungswertes fällig.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

7.2 Bis zum Leistungsbeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WWE BV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen

nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Umbuchung geschieht als Service kostenlos.

 

8. Rücktritt durch WWE BV

8.1 Aufgrund von höherer Gewalt und unpassenden Wetterbedingungen kann WWE BV die Kurse/die Materialmiete verweigern. Hier ist das Ermessen des Lehrers/Stationsleiters in Bezug auf die Sicherheit der Teilnehmer entscheidend.

8.2 Falls WWE BV bereit und in der Lage ist, den Kurs/das Paket trotz Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl zu geänderten Konditionen durchzuführen, so werden der Kunde gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung hiervon unterrichtet. Es besteht dem Kunden frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Stimmt der Kunde diesem Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande.

8.3 Falls ein Teilnehmer die sichere und geordnete Durchführung eines Kurses trotz Abmahnung nachhaltig stört, ist WWE BV berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Entschädigung für nicht erbrachte Leistung besteht nicht.

 

9. Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials/Wassersportmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, die gesamte Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials/Wassersportmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters.

 

10. Haftung

WWE BV haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Sämtliche Mietobjekte sind in demselben Zustand zu übergeben, wie bei Beginn der Miete entgegen genommen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material, Unterkünften, Interieur und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

11. Materialversicherung

Für Schäden an gemietetem Material haftet der Mieter bei Verschulden. Ein Verlust des Materials ist nicht versichert und wird dem Mieter zum vollen Wiederanschaffungspreis in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss des VDWS Safety-Tools. Dies kann online erfolgen und gilt mit sofortiger Wirkung.

 

12. Zusätzliche Vermietbedingungen

AYCS (Wind, Water, Earth B.V.) ist berechtigt, die Übergabe der Wassersportausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

 

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.